Impressum
Für den Inhalt verantwortlich:
SHS Projektentwicklungs GmbH,
1020 Wien Trabrennstraße 2b
T +43 1 7120 742-0
M office(at)are-development.at
FN 493798z, Handelsgericht Wien
Geschäftsführer: Horak Christoph, Dipl.oec. Niefind Florian
ATU73591339
Ein Projekt von:
ARE Austrian Real Estate
Development GmbH
Trabrennstraße 2b, 1020 Wien
Zuständige Behörde: Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirks
Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften (GewO 1994, Bauträgervertragsgesetz, Immobilientreuhänder-Verordnung) abrufbar unter www.ris.bka.gv.at.
Für weitere Informationen hinsichtlich unserer gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften informieren Sie sich bitte unter firmena-z.wko.at.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr
Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Credits:
Renderings: Architekt DI Jürgen Radatz
Fotos, Konzept und Design: WHY.Studio
Vertrieb:
Casadora Immobilien GmbH
Mag. (FH) Theresa Jäger
+43 664 963 23 90
jaeger@casadora.at
IMMOcontract
Tsvetilena Galabinova
+43 664 6000 8196
T.Galabinova@IMMOcontract.at
Haftungsausschluss / Disclaimer
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ARE Austrian Real Estate GmbH (kurz „ARE“) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website shs.wien
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Das WCAG-Kriterium 1.4.3. Kontrast (Minimum) ist innerhalb der Foto-Gallery nicht erfüllt. Die Bilder verfügen aber über eine Alternativtext sodass die relevante Information für Screenreader-Benutzer zugänglich ist.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
PDF-Dokumente (Wohnungsgrundrisse, Exposés) sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.
c. Unverhältnismäßige Belastung
Eingebettete Drohnen-Aufnahmen verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09. Oktober 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Oktober 2025 mithilfe von accessibleweb.com. Überprüft wurden die Startseite sowie sämtliche Unterseiten. Es ist eine regelmäßige Prüfung vorgesehen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09. Oktober 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf unsere Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@are.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf shs.wien“. Bitte beschreiben Sie uns das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.